Beitragsordnung

(gültig ab 01.01.2018)
Erwachsene 99,00 €
Jugendliche bis 18 Jahre 69,00 €
(gültig ab 01.01.2018)
Einzelmitgliedschaft Erwachsene (aktive Mitgliedschaft)396,00 €
Einzelmitgliedschaft Erwachsene (passive Mitgliedschaft)72,00 €
Familienmitgliedschaft Ehepaar610,00 €
1. Kind102,00 €
2. und weiteres Kind48,00 €
Jugendliche unter 18 Jahre
(Schüler, Studenten, Azubis,
Wehr- oder Ersatzdienstleistende)
195,00 €
Jugendliche unter 10 Jahre102,00 €

Übertritt von der Jugend- zur Vollmitgliedschaft
Jugendliche über 18 Jahre, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben bzw. nicht mehr wirtschaftlich von den Erziehungsberechtigten abhängig sind, werden als Vollmitglieder geführt.

Arbeitsdienst
Jedes aktive Mitglied vom vollendeten 16. und bis zum vollendeten 75. Lebensjahr hat einen Arbeitsdienst von 8 Stunden pro Jahr abzuleisten, wobei die Stunde mit € 13,00 bewertet wird. Der Betrag von € 104,00 wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen und nach Ableistung des Arbeitsdienstes zurückbezahlt.

Sonderregelungen

Gäste
Gäste können nur von Mitgliedern eingeführt werden. Dauernd in Waiblingen und Umgebung Wohnende, wirtschaftlich Abhängige eines Mitglieds, sowie passive Mitglieder sind keine Gäste im Sinne der Beitragsordnung; dieser Personenkreis darf nur mit ausdrücklicher Einzelgenehmigung des 1. oder 2. Vorsitzenden nach pflichtgemäßem Ermessen gegen Bezahlung einer Gastgebühr als Gast spielen.
Gegen Bezahlung eine Gastgebühr wird dem Gast eine Spielmarke zur Verfügung gestellt. Diese Spielmarke ist nach Spielende unbedingt zurückzugeben.
Die Gastgebühr beträgt € 10,00.

Freiwilliges Soziales Jahr
Mitglieder, die ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten, zahlen für ein Jahr nur den Beitrag für passive Mitgliedschaft. Ihre Spielberechtigung bleibt bestehen.

Vorübergehende Abwesenheit
Mitglieder, die 1 Jahr oder länger wegen Abwesenheit, Krankheit, o. ä. nicht spielen können und ihre Mitgliedschaft im TC Waiblingen nicht beenden wollen, können sich als passives Mitglied einstufen lassen. Eine Rückführung in die aktive Mitgliedschaft ist jederzeit wieder möglich.

Zahlungsbedingungen
Der Jahresbeitrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Nichteinlösung sind die hierdurch entstehenden Kosten, mindestens jedoch 7,00 € vom Mitglied zu tragen. Mitglieder, die keine Genehmigung zum Bankeinzug erteilen, müssen den Jahresbeitrag umgehend nach Erhalt der Rechnung auf ein Bankkonto des TCW überweisen, Rechnungszahlern wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 8,00 berechnet. Erst nach Eingang des Jahresbeitrages ist das Mitglied unter Verwendung der Spielmarke im Rahmen der Spiel- und Platzbelegungsordnung spielberechtigt.

Mahnverfahren
Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von € 8,00 erhoben. Entstehen höhere Kosten, sind diese vom Mitglied zu tragen.

Tennis-Club Waiblingen e.V.
Der Vorstand