Gebühren (Beitragsordnung, Hallengebühren)

Über die Beitragsordnung

In der Satzung (§ 8) ist festgelegt, dass Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Bausteine und sonstige Umlagen in einer durch die Mitgliedsversammlung beschlossenen Beitragsordnung festgehalten werden.

Die aktuell gültige Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung im Jahr 2022 beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2023 gültig.

Aktuelle Beitragsordnung

Aktive Mitgliedschaft
Einzelmitgliedschaft Erwachsene (aktive Mitgliedschaft)436,00 €
Passive Mitgliedschaft
Einzelmitgliedschaft Erwachsene (passive Mitgliedschaft)79,00 €
Familienbeitrag
Eltern670,00 €
1. Kind112,00 €
2. und jedes weitere Kind53,00 €
Kinder und Jugendliche
Kinder bis zum vollendeten 9. Lebensjahr112,00 €
Kinder und Jugendliche vom 10. bis zum 18. Lebensjahr215,00 €
Schüler, Studenten, Auszubildende
über 18 Jahre (mit Nachweis)215,00 €

 

Arbeitsdienst

Jedes aktive Mitglied vom vollendeten 16. und bis zum vollendeten 75. Lebensjahr hat einen Arbeitsdienst von 8 Stunden pro Jahr abzuleisten, wobei die Stunde mit € 13,00 bewertet wird. Der Betrag von € 104,00 wird zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen und nach Ableistung des Arbeitsdienstes zurückbezahlt.

Übertritt von der Jugend- zur Vollmitgliedschaft

Jugendliche über 18 Jahre, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben bzw. nicht mehr wirtschaftlich von den Erziehungsberechtigten abhängig sind, werden als Vollmitglieder geführt.

Analog zur Einstufung der sportlichen Altersklassen bezieht sich auch die altersmäßige Einstufung der Beiträge und Arbeitsdienste auf den 01.01. des laufenden Jahres.

Sonderregelungen

Gäste

Gäste können gerne von Mitgliedern eingeführt werden. Dauernd in Waiblingen und Umgebung Wohnende, wirtschaftlich Abhängige eines Mitglieds, sowie passive Mitglieder sind keine Gäste im Sinne der Beitragsordnung.

Gegen Bezahlung einer Gastgebühr kann ein Mitglied des Tennisclubs den Gast in das Buchungssystem eintragen.

Die Gastgebühr beträgt € 10,00.

Freiwilliges Soziales Jahr

Mitglieder, die ein Freiwilliges Soziales Jahr ableisten, zahlen für ein Jahr nur den Beitrag für passive Mitgliedschaft. Ihre Spielberechtigung bleibt bestehen.

Vorübergehende Abwesenheit

Mitglieder, die 1 Jahr oder länger wegen Abwesenheit, Krankheit, o. ä. nicht spielen können und ihre Mitgliedschaft im TC Waiblingen nicht beenden wollen, können sich als passives Mitglied einstufen lassen. Eine Rückführung in die aktive Mitgliedschaft ist jederzeit wieder möglich.

Zahlungsbedingungen

Der Jahresbeitrag wird im Lastschriftverfahren eingezogen. Bei Nichteinlösung sind die hierdurch entstehenden Kosten, mindestens jedoch 7,00 € vom Mitglied zu tragen. Mitglieder, die keine Genehmigung zum Bankeinzug erteilen, müssen den Jahresbeitrag umgehend nach Erhalt der Rechnung auf ein Bankkonto des TCW überweisen, Rechnungszahlern wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 8,00 berechnet. Erst nach Eingang des Jahresbeitrages ist das Mitglied unter Verwendung der Spielmarke im Rahmen der Spiel- und Platzbelegungsordnung spielberechtigt.

Mahnverfahren

Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von € 8,00 erhoben. Entstehen höhere Kosten, sind diese vom Mitglied zu tragen.

 

Über die Tennishalle

Die Tennishalle steht Mitgliedern sowie Nicht-Mitgliedern zur Verfügung. Zur Nutzung der Halle ist eine Buchung über unser Online-Buchungssystem nötig.

Hallengebühren

Die Platzgebühren in der Tennishalle hängen vom Mitgliedsstatus sowie Buchungstag und -uhrzeit ab. Sie variieren zwischen 15,20 € und 28,13 € je Hallenstunde (= 45 Minuten). Möglich sind auch Abonnement-Buchungen für eine ganze Wintersaison (September bis April) entweder im wöchentlichen oder 2-wöchentlichen Takt.

Die genauen Preise sind im Buchungssystem hinterlegt und dort vor verbindlicher Buchung sichtbar.