Statuten des Jugendausschusses
Präambel
Der Jugendausschuss des TC-Waiblingen versteht sich als Bindeglied zwischen den Jugendlichen, deren Eltern und dem Vorstand des tcw. Er unterstützt den Vorstand des tcw, sich auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen einzustellen.
§ 1 Aufgaben
- Konstruktiv-kritische Beurteilung der Leistungen des Vereins und der Trainer
- Unterstützung bei der Verbesserung bestehender Angebote und bei der Konzeption neuer Leistungen
- Unterstützung des Vorstands bei der Organisation von Veranstaltungen und Aktivitäten für Kinder
- Ratgeber bei der Entscheidungsfindung zu speziellen Themen „Rund um die Jugendarbeit“
- Multiplikatoren für den Vorstand bei den Jugendlichen und deren Eltern
§ 2 Pflichten
Die Ausschussmitglieder verpflichten sich, vertrauliche Informationen jederzeit zu wahren – alle in den Sitzungen kommunizierten Beiträge vertraulich zu behandeln.
§ 3 Ernennung und Zusammensetzung
- Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Kleinfeldkinder, Midcourt-Kinder, der Knaben, der Mädchen, der Junioren und Juniorinnen, sowie dem Jugendwart. Vorstandsvorsitzender oder dessen Stellvertreter/-in behalten sich vor, ohne Stimmrecht, an den Sitzungen teilzunehmen
- Die Ernennung oder Abberufung zum Ausschussmitglied erfolgt durch den Vorstand des tcw
- Die Amtszeit ist unbefristet
- Die Mitglieder des Ausschusses wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, sowie einen Stellvertreter/-in.
- Der Ausschussvorsitzende übernimmt folgende Aufgaben:
- Festlegung der Tagesordnung
- Leitung der Sitzungen
- Berichterstattung in der Mitgliederversammlung
- Protokollierung der Sitzungen. Sowohl Ausschussteilnehmer als auch Vorstandsvorsitzender und Stellvertreter/-in erhalten ein Exemplar
- Sitzungen finden bei Bedarf statt
Waiblingen, den 25. Januar 2010