Statuten des Jugendausschuss

Statuten des Jugendausschusses

Präambel

Der Jugendausschuss des TC-Waiblingen versteht sich als Bindeglied zwischen den Jugendlichen, deren Eltern und dem Vorstand des tcw. Er unterstützt den Vorstand des tcw, sich auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen einzustellen.

§ 1 Aufgaben

  • Konstruktiv-kritische Beurteilung der Leistungen des Vereins und der Trainer
  • Unterstützung bei der Verbesserung bestehender Angebote und bei der Konzeption neuer Leistungen
  • Unterstützung des Vorstands bei der Organisation von Veranstaltungen und Aktivitäten für Kinder
  • Ratgeber bei der Entscheidungsfindung zu speziellen Themen „Rund um die Jugendarbeit“
  • Multiplikatoren für den Vorstand bei den Jugendlichen und deren Eltern

§ 2 Pflichten

Die Ausschussmitglieder verpflichten sich, vertrauliche Informationen jederzeit zu wahren – alle in den Sitzungen kommunizierten Beiträge vertraulich zu behandeln.

§ 3 Ernennung und Zusammensetzung

  • Der Ausschuss besteht aus Vertretern der Kleinfeldkinder, Midcourt-Kinder, der Knaben, der Mädchen, der Junioren und Juniorinnen, sowie dem Jugendwart. Vorstandsvorsitzender oder dessen Stellvertreter/-in behalten sich vor, ohne Stimmrecht, an den Sitzungen teilzunehmen
  • Die Ernennung oder Abberufung zum Ausschussmitglied erfolgt durch den Vorstand des tcw
  • Die Amtszeit ist unbefristet
  • Die Mitglieder des Ausschusses wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, sowie einen Stellvertreter/-in.
  • Der Ausschussvorsitzende übernimmt folgende Aufgaben:
    • Festlegung der Tagesordnung
    • Leitung der Sitzungen
    • Berichterstattung in der Mitgliederversammlung
    • Protokollierung der Sitzungen. Sowohl Ausschussteilnehmer als auch Vorstandsvorsitzender und Stellvertreter/-in erhalten ein Exemplar
    • Sitzungen finden bei Bedarf statt

Waiblingen, den 25. Januar 2010